BAW Baumaschinen Vertrieb Warburg GmbH

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Mietbedingungen

Wir vermieten ausschließlich zu unseren Mietbedingungen für Baumaschinen und Baugeräte:

  • Sämtliche Preise gelten jeweils für einen 8-Stunden-Arbeitstag ab Warburg bzw. einer unserer Niederlassungen/Mietstationen zuzüglich der gesetzl. Mehrwertsteuer.
  • Die Mindestmietzeit beträgt einen Tag.
  • Die Mietzeit beginnt mit dem Tage der Auslieferung ab unserem Lager und endet am Tage der Rücklieferung an unser Lager.
  • Die Tagesmiete wird auf Grundlage einer normalen Schichtzeit von täglich 8 Stunden berechnet.
  • Jede weitere Stunde wird mit 1/8 der Tagesmiete berechnet. Der Berechnung der Miete ist als Arbeitszeit die normale Schichtzeit von tägl. Bis zu 8 Stunden, durchschnittlich bis zu 22 Arbeitstagen im Monat zugrunde gelegt. Die Miete ist auch dann zu zahlen, wenn die normale Schichtzeit nicht voll ausgenutzt wird oder 22 Arbeitstage im Monat nicht erreicht werden.
  • Krafstoff und Öl stellt der Mieter, Maschinen und entspr. Baugeräte werden betankt ausgeliefert, bei Rücklieferung festgestellte Fehlmengen werden berechnet.
  • Für verschmutzt zurückgelieferte Geräte müssen wir Reinigungskosten berechnen.
  • Für Schäden, die vom Mieter mit den gemieteten Maschinen und Geräten Dritten zugefügt werden, haftet der Mieter.
  • Die Versicherung ist verpflichtend.
  • Bei der Versicherung lt.Mietvertrag besteht für Maschinen und Geräte ein Selbstbehalt entsprechend der Gruppenzuordnung des Gerätes und umfasst keine Haftpflichtversicherung.Diese muss der Mieter selbst abschließen.
  • Die Versicherung bezieht sich auf Risiken aus Feuer, Wasser und Diebstahl. Bei Diebstahl trägt der Mieter 25% des Wiederbeschaffungswertes, mindestens jedoch den Selbstbehalt lt. Gruppenzuordnung. Bei Maschinen, die unter erschwerten Bedingungen eingesetzt werden, verdoppelt sich der Selbstbehalt.
  • Der Ausfall des Betriebsstundenzählers ist dem Vermieter unverzüglich mitzuteilen.
  • Der Mieter haftet für die rechtzeitige Rückgabe des Gerätes. Stillstandszeiten und ihre Berechnung regeln sich nach §6 unserer Mietbedingungen.
  • Nicht versichert sind: Maschinen auf Wasserbaustellen auf schwimmenden Fahrzeugen und bei Tunnelarbeiten, Schäden durch Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit, schuldhafte oder grobfahrlässige Verletzung von Sicherheitsvorschriften.
  • Bei Vorliegen extremer Einsatzbedingungen (z.B. Arbeiten im Wasser, Steinbruch, Abbruch, Recycling), die zu überdurchschnittlichem Verschleiß an Bremsen, Lenkung, Kraftübertragung oder Verschleißteilen an Anbaugeräten und Werkzeugen führen, hat der Mieter die dafür zusätzlich anfallenden Reperaturkosten zu tragen.

Wir vermieten ausschließlich zu unseren Mietbedingungen für Baumaschinen und Baugeräte.

· Sämtliche Preise gelten jeweils für einen 8-Stunden-Arbeitstag ab Warburg bzw. einer unserer Niederlassungen/Mietstationen zuzüglich der gesetzl. Mehrwertsteuer.

· Die Mindestmietzeit beträgt einen Tag.

· Die Mietzeit beginnt mit dem Tage der Auslieferung ab unserem Lager und endet am Tage der Rücklieferung an unser Lager.

· Die Tagesmiete wird auf Grundlage einer normalen Schichtzeit von täglich 8 Stunden berechnet.

· Jede weitere Stunde wird mit 1/8 der Tagesmiete berechnet. Der Berechnung der Miete ist als Arbeitszeit die normale Schichtzeit von tägl. Bis zu 8 Stunden, durchschnittlich bis zu 22 Arbeitstagen im Monat zugrunde gelegt. Die Miete ist auch dann zu zahlen, wenn die normale Schichtzeit nicht voll ausgenutzt wird oder 22 Arbeitstage im Monat nicht erreicht werden.

· Krafstoff und Öl stellt der Mieter, Maschinen und entspr. Baugeräte werden betankt ausgeliefert, bei Rücklieferung festgestellte Fehlmengen werden berechnet.

· Für verschmutzt zurückgelieferte Geräte müssen wir Reinigungskosten berechnen.

· Für Schäden, die vom Mieter mit den gemieteten Maschinen und Geräten Dritten zugefügt werden, haftet der Mieter.

· Die Versicherung ist verpflichtend.

· Bei der Versicherung lt.Mietvertrag besteht für Maschinen und Geräte ein Selbstbehalt entsprechend der Gruppenzuordnung des Gerätes und umfasst keine Haftpflichtversicherung.Diese muss der Mieter selbst abschließen.

· Die Versicherung bezieht sich auf Risiken aus Feuer, Wasser und Diebstahl. Bei Diebstahl trägt der Mieter 25% des Wiederbeschaffungswertes, mindestens jedoch den Selbstbehalt lt. Gruppenzuordnung. Bei Maschinen, die unter erschwerten Bedingungen eingesetzt werden, verdoppelt sich der Selbstbehalt.

· Der Ausfall des Betriebsstundenzählers ist dem Vermieter unverzüglich mitzuteilen.

· Der Mieter haftet für die rechtzeitige Rückgabe des Gerätes. Stillstandszeiten und ihre Berechnung regeln sich nach §6 unserer Mietbedingungen.

· Nicht versichert sind: Maschinen auf Wasserbaustellen auf schwimmenden Fahrzeugen und bei Tunnelarbeiten, Schäden durch Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit, schuldhafte oder grobfahrlässige Verletzung von Sicherheitsvorschriften.

· Bei Vorliegen extremer Einsatzbedingungen (z.B. Arbeiten im Wasser, Steinbruch, Abbruch, Recycling), die zu überdurchschnittlichem Verschleiß an Bremsen, Lenkung, Kraftübertragung oder Verschleißteilen an Anbaugeräten und Werkzeugen führen, hat der Mieter die dafür zusätzlich anfallenden Reperaturkosten zu tragen.